Eine Verschiebung der Lüftungsanlage hingegen ist wirtschaftlich nicht tragbar und würde ohnehin nicht zu einer Reduktion der Emissionen führen, sondern diese nur örtlich verlagern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Abluftkanäle der Lüftung bereits jetzt nahe am Innenhof eingeplant sind und nicht erkennbar ist, wie die Lüftung noch deutlich weiter gegen den Innenhof verschoben werden könnte (vgl. Grundrissplan 3. Obergeschoss, Akten Vorinstanz 1.37). Dies wäre nur möglich, wenn Küche und Mensa in einen anderen Teil des Gebäudes verlegt würden, was aber keinesfalls mehr als wirtschaftlich tragbar im Sinn von Art. 7 Abs. 1 LSV bezeichnet werden könnte.