Die Frage, ob eine Fritteuse und ein Grill noch zur notwendigen Einrichtung einer Regenerationsküche gehören, kann jedoch letztlich offen gelassen werden. Das Baudepartement führte in seiner Vernehmlassung vom 20. April 2018 aus, dass der Geräuschpegel der Lüftungsanlage 40 dB(A) in der Nacht und 50 dB(A) am Tag betrage, so dass die in der Wohnzone W2 massgebenden Planungswerte von 45 dB(A) in der Nacht und von 55 dB(A) am Tag eingehalten würden. Zwar folgt daraus erst, dass Art. 25 Abs. 1 USG erfüllt ist. Hingegen lässt sich allein aus dem Einhalten der Planungswerte – entgegen der Ansicht des Baudepartementes – nicht ableiten, dass auch das Vorsorgeprinzip