Immerhin hielt die Vorinstanz in Ziffer 4.3 der Baubewilligung Nr. 2015-44 auch fest, dass sich die Bauherrschaft für eine Regenerationsküche entschieden habe, was wohl bei der Genehmigung der Küchenpläne leitend sein wird. Im Übrigen ergibt sich aus der schriftlichen Antwort der Regierung vom 12. Februar 2018 auf die einfache Anfrage 61.17.06, Bühler-Bad Ragaz, dass die Umplanung der Mensaküche von einer Produktions- zu einer Aufbereitungsküche zur Mehrkosten von Fr. 50'000.– geführt habe (vgl. www.ratsinfo.sg.ch). Es deutet also alles darauf hin, dass die Bauherrschaft neu eine immissionsarme Regenerationsküche eingeplant hat.