5.6. Unbegründet ist auch die Rüge des Rekurrenten, es entstünden übermässige Lärm- und Geruchsbelästigungen durch das Küchenpersonal, das seinen Aufenthalts- und Raucherbereich unterhalb der Notausgangstreppe habe. Es kann nicht ernsthaft eine übermässige Immission befürchtet werden, wenn in rund 36 m Distanz zum Haus des Rekurrenten eine Raucherecke für die Mitarbeitenden der Kanti-Mensa eingerichtet wird. Wie das Baudepartement in seiner Vernehmlassung zutreffend ausführte, ist das menschliche Dasein bei den heutigen Siedlungsverhältnissen nicht frei von jeglichen Störungen und ein solcher Anspruch wird von der Rechtsordnung auch nicht verliehen.