Die vom Rekurrenten im Einspracheverfahren eingereichte Fotodokumentation (vgl. Akten Vorinstanz 2.24) belegt jedoch, dass die Anlieferungen bisher nicht ausschliesslich in den frühesten Morgenstunden erfolgen, wie er in seiner Rekursbegründung suggeriert (vgl. Rekursbegründung S. 12 und 13). Aufgrund der Anzahl von 200–250 Mahlzeiten, welche von der Mensa täglich ausgegeben werden, und unter Berücksichtigung, dass die wesentlichen Teile der Mahlzeiten als Halb- und Fertigfabrikate angeliefert werden, darf angenommen werden, dass im Durchschnitt höchsten 2 Anlieferungen pro Tag erfolgen und zwar nicht nur am frühen Morgen, sondern auch tagsüber.