5.4. Den vorinstanzlichen Akten können keine Angaben entnommen werden, wie oft die Küche bzw. Mensa der Kantonsschule beliefert werden wird und zu welchen Tageszeiten die Anlieferungen normalerweise erfolgen werden. Die vom Rekurrenten im Einspracheverfahren eingereichte Fotodokumentation (vgl. Akten Vorinstanz 2.24) belegt jedoch, dass die Anlieferungen bisher nicht ausschliesslich in den frühesten Morgenstunden erfolgen, wie er in seiner Rekursbegründung suggeriert (vgl. Rekursbegründung S. 12 und 13).