5. 5.1. Der Rekurrent befürchtet übermässige Lärm- und Lichtimmissionen auf seinem Grundstück, weil die Küche vom bisherigen Standort in der östlichen Ecke im Nordtrakt der Schule neu in die Mitte des Westtraktes verlegt werde. Die Anlieferung zur Küche erfolge künftig über eine ca. 150 m lange Zufahrt [entlang der Nordseite der Kantonsschule], wovon die letzten ca. 30 m ab dem Wendeplatz im Rückwärtsgang befahren werden müssten. Es sei nicht einzusehen, weshalb die gesamte Anlieferung und Entsorgung der Küche um das ganze Gebäude herum auf die von der Haupterschliessung abgewandte Seite erfolgen müsse.