Die vom Rekurrenten beantragte strikte Regelung würde somit die betrieblichen Abläufe der Kantonsschule erheblich beeinträchtigen und ist abzuweisen. Seine Interessen sind bereits dadurch genügend geschützt, dass die Parkplätze an der Nordseite nicht öffentlich genützt werden dürfen und dass die Zufahrt zu den Parkplätzen durch die Poller kontrolliert werden kann.