Der Antrag des Rekurrenten bezieht sich vom Wortlaut her zwar nur auf die Wegfahrt, würde sich systembedingt aber auch auf die Zufahrt auswirken, da die Poller nicht nur die Wegfahrt, sondern die gesamte Durchfahrt sperren. Eine Beschränkung der Öffnungsmöglichkeit am Morgen auf 07:00 Uhr würde nicht nur wie oben erwähnt die Lieferanten, sondern auch Lehrpersonen treffen, die für Vorbereitungsarbeiten bereits früher an ihrem Arbeitsplatz sein möchten. Die vom Rekurrenten beantragte strikte Regelung würde somit die betrieblichen Abläufe der Kantonsschule erheblich beeinträchtigen und ist abzuweisen.