Im Weiteren muss es nach Anlässen, die bis 21:45 Uhr dauern, möglich sein, Aufräumarbeiten durchzuführen und erst anschliessend den Parkplatz zu verlassen. Dies betrifft vor allem Anlässe wie Eltern- und Informationsabende, an denen Lehrpersonen teilnehmen und die während der Dauer des Anlasses ihre «gewohnten» Parkplätze an der Nordseite benützen.