Seite 11/35 die öffentliche Nutzung zur Verfügung (vgl. Erläuterungen zu den Projektanpassungen, Akten Vorinstanz 1.30). Somit ergibt sich, dass die Parkplätze im Wesentlichen nur während den im Nutzungs- und Betriebskonzept festgelegten Betriebszeiten genutzt werden und das Anliegen des Rekurrenten bereits weitgehend erfüllt ist.