4.5. Gemäss Grundrissplan (Austauschplan Stand 23.3.2017, Akten Vorinstanz 1.31) werden bei der Zufahrt zu den Parkplätzen an der Nordseite drei versenkbare Poller installiert. Die Vorinstanz und der Rekursgegner gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um Poller handelt, die über eine Zeituhr gesteuert werden (vgl. Baubewilligung Nr. 2015-44, S. 8 und Vernehmlassung Baudepartement vom 20. April 2018, S. 4), wobei aber in der Baubewilligung nirgends verbindlich festgelegt ist, zu welchen Zeiten die Pollerschranke geschlossen sein muss.