4.2. Der Rekurrent bemängelt, das Nutzungs- und Betriebskonzept sei unvollständig, mangelhaft und nicht rechtsgültig unterzeichnet. Insbesondere bemängelt er, dass das Nutzungs- und Betriebskonzept davon ausgehe, Anlässe würden jeweils spätestens um 21:45 Uhr enden, was in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei. Zudem sei es nicht notwendig, dass die Mensa vor 07:30 Uhr und am Samstag geöffnet sein werde.