Wie nachfolgend dargelegt werden wird, verfügt die Kantonsschule über genügend Parkplätze (vgl. hinten Erw. 7.3) und ist die Energiezentrale genügend erschlossen (vgl. hinten Erw. 14.5). Es bestand daher keine Pflicht, das Stras- sen-/Parkplatzprojekt mit den Baubewilligungsverfahren betreffend Erweiterung der Kantonsschule und/oder betreffend Neubau der Energiezentrale zu koordinieren. 4. 4.1. Gemäss Ziffer 4.2 der Besonderen Anordnungen in der Baubewilligung für die Erweiterung der Kantonsschule bildet das Nutzungs- und Betriebskonzept vom 24. März 2017 integrierender Bestandteil der Baubewilligung.