In der Absichtserklärung vom 21. August 2017 wird unter anderem ausgeführt, dass es wegen ausserschulischen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Kantonsschule und der Sportanlage D.___ vorwiegend an den Abenden und an den Wochenenden «immer wieder zu einem enormen Verkehrsaufkommen» komme, was generell die Sicherheit negativ beeinträchtige. Der Kanton erklärt sich daher bereit, nach «Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Nr. 001 und Bezug der neuen Räumlichkeiten der Kantonsschule» das bestehende Schulprovisorium auf dem Grundstück Nr. 002 sowie das bestehende Bauernhaus auf dem Grundstück Nr. 003 abzubrechen. Anschliessend werde der Gemeinde Z.___