3. 3.1. Der Rekurrent macht im Rekurs gegen die Baubewilligung Nr. 2015-44 und den Einspracheentscheid betreffend Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule geltend, die Bauherrschaft habe die Koordinationspflichten verletzt, weil sie getrennte Baugesuche einerseits für den Teilabbruch und die Erweiterung der Kantonsschule und andererseits für den Neubau der Energiezentrale eingereicht habe. Zudem habe der Gemeinderat Z.___ bereits heute Pläne für ein Strassenprojekt, mit dem die C.___strasse im Bereich der Kantonsschule und der geplanten Energiezentrale baulich und gestalterisch