Allerdings führt dieser Mangel nicht dazu, dass die angefochtenen Baubewilligungen ohne weiteres aufzuheben sind, sondern es wird bei jeder einzelnen Rüge des Rekurrenten zu prüfen sein, ob im Ergebnis das richtige Recht angewendet wurde. Insbesondere hat die Vorinstanz entgegen ihren eigenen Ausführungen auf verschiedene Rechtsfragen das PBG und nicht das BauG angewendet.