Ebenso hielt das Baudepartement in zwei Dupliken vom 26. Juni 2018 an seinen Vernehmlassungen fest. L. Bei der Ausarbeitung des Entscheidentwurfs durch den Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes zeigte sich, dass bei der Gemeinde Z.___ ergänzende Auskünfte und Akten zu einer Änderung des Baureglements eingeholt werden müssen. Der Rekurrent konnte sich mit Eingabe vom 21. März 2019 zur diesen Ergänzungen äussern. M. Die Argumente der Parteien in den verschiedenen Rechtsschriften werden – soweit entscheidrelevant – in den Erwägungen näher dargestellt. Erwägungen 1. Ob auf die Rekurse eingetreten werden kann, ist von Amtes wegen zu prüfen.