I. Mit Zwischenentscheid vom 26. März 2018 trat das Volkswirtschaftsdepartement auf die von A.___ beantragten vorsorglichen Massnahmen nicht ein. Der Zwischenentscheid wurde nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. J. Das Baudepartement beantragte in zwei fristgerecht eingereichten Vernehmlassungen vom 20. April 2018, der Rekurs sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Rekurrenten vollumfänglich abzuweisen und es sei auf die Durchführung eines Augenscheins zu verzichten.