F. Die Gemeinde Z.___ verzichtete mit Schreiben vom 14. März 2018 in beiden Rekursverfahren auf eine Vernehmlassung und zwar sowohl zu den vorsorglichen Massnahmen als auch in der Sache selbst. G. Das Baudepartement, vertreten durch das Hochbauamt, äusserte sich mit Vernehmlassung vom 19. März 2018 zu den beantragten vorsorglichen Massnahmen. Im Weiteren ersuchte es das Volkswirtschaftsdepartement, die Frist zur Vernehmlassung in der Sache bis Ende April 2018 zu verlängern. H. Der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes hiess das Gesuch um Fristverlängerung teilweise gut und verlängerte dem Baudepartement die Frist zur Stellungnahme bis 20. April 2018.