c) In prozessualer Hinsicht beantragte A.___, die beiden Rekursverfahren seien zu vereinigen, da eine koordinierte Bearbeitung der Rekurse notwendig sei. Im Weiteren beantragte er die Durchführung eines Augenscheins, damit sich die Rekursinstanz vor Ort ein detailliertes Bild über die Verhältnisse machen könne, sowie ein Gutachten zur Frage, ob die Parzelle Nr. 003 genügend erschlossen sei. Zudem stellte A.___ im Rekursverfahren VD/BD-18.02 betreffend Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule verschiedene Anträge auf Anordnung vorsorglicher Massnahmen.