In Ziffer 2.5.b der Begründung] Es sei lediglich eine Regenerationsküche ohne Grill und ohne Fritteuse zu bewilligen und es seien allfällige Lüftungsanlagen der Küche auf ein Minimum zu reduzieren und gegen den Innenhof hin zu verschieben. 3. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Bauherrschaft.