Seite 3/35 Klassenzimmer» unter Einhaltung des gesetzlichen Grenzabstandes. [In Ziffer 2.2.c der Begründung] Als Aufenthalts- und Raucherzone [für das Küchenpersonal] sei ausschliesslich der Innenhof der Kantonsschule vorzusehen. Der Bereich zwischen Kantonsschule und Nachbarn sei mit einem Rauchverbot zu belegen. [In Ziffern 2.4.b und c der Begründung] Die Bauherrschaft sei zu verpflichten, ein umfassendes und korrektes Nutzungs- und Betriebskonzept für die Kantonsschule Z.___