den durch die Bauherrschaft. d) Erweiterung der geplanten Stützmauer entlang der Grenze zu Parzelle Nr. 004 sowie Erstellung einer Sickerleitung entlang der Stützmauer. e) Erstellung einer Sicht- und Lärmschutzmauer von mindestens 4.0 m Höhe ab Niveau des Wendeplatzes (Höhenkote 482.80 m.ü.M) entlang der Grenze zu Parzelle Nr. 004 bis zum «grünen