A. Das Baudepartement des Kantons St.Gallen reichte am 13. Juli 2015 bei der Gemeinde Z.___ das Baugesuch für einen Teilabbruch und die anschliessende Erweiterung der Kantonsschule Z.___ auf dem Grundstück Nr. 001 ein. Aus dem Baugesuch und den zugehörigen Unterlagen ging hervor, dass die Kantonsschule an eine Fernheizung angeschlossen werden sollte und keine eigene Wärmeerzeugungsanlage vorgesehen war. Gegen das Baugesuch wurden während der Auflagefrist insgesamt 17 Einsprachen erhoben, wovon sieben Einsprachen im Verlauf des Verfahrens vollumfänglich zurückgezogen wurden.