das anwendbare kommunale Baureglement enthält keine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen für ein Schulhaus; die geplante Energiezentrale verletzt das raumplanerische Ziel der haushälterischen Nutzung des Bodens nicht; die Energiezentrale ist genügend erschlossen Das Verwaltungsgericht hat am 11. Februar 2020 die Beschwerden gegen diesen Rekursentscheid mit Urteil B 2019/77 und B 2019/78 abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgericht ist im Zeitpunkt der vorliegenden Publikation noch nicht rechtskräftig, da es beim Bundesgericht angefochten wurde. vgl. zu diesem Rekursverfahren auch den Zwischenentscheid vom 26. März 2018, unter gleicher Fallnummer