{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-03-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-BD-18-01-und-VD-B_2019-03-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=57&type=1563347022&cHash=f436197e6fc5cdcc43543d332f1cf7bb", "Checksum": "f80211143c6d395a8836cd8ea6000f05"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:39:56", "Num": ["VD/BD-18.01 und VD/BD-18.02"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 25.03.2019 VD/BD-18.01 und VD/BD-18.02"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Frage des anwendbaren Rechts (Planungs- und Baugesetz vom 5.7.2016 oder altes Baugesetz vom 6.6.1972); es verstösst nicht gegen das Koordinationsgebot, wenn getrennten Baugesuche für Teilabbruch/Erweiterung der Kantonsschule und für die zugehörige Energiezentrale eingereicht werden; die Lärmbelastung aus den Anlieferungen ist eine geringfügige Störung im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und die Lichtimmissionen liegen immissionsmässig im Bagatellbereich; das anwendbare kommunale Baureglement enthält keine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen für ein Schulhaus; die geplante Energiezentrale verletzt das raumplanerische Ziel der haushälterischen Nutzung des Bodens nicht; die Energiezentrale ist genügend erschlossen"}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:39:56", "Checksum": "e31fffa9589ce757e09107e306fccdae", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 25.03.2019 VD/BD-18.01 und VD/BD-18.02\nRegeste:\nFrage des anwendbaren Rechts (Planungs- und Baugesetz vom 5.7.2016 oder altes Baugesetz vom 6.6.1972); es verstösst nicht gegen das Koordinationsgebot, wenn getrennten Baugesuche für Teilabbruch/Erweiterung der Kantonsschule und für die zugehörige Energiezentrale eingereicht werden; die Lärmbelastung aus den Anlieferungen ist eine geringfügige Störung im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und die Lichtimmissionen liegen immissionsmässig im Bagatellbereich; das anwendbare kommunale Baureglement enthält keine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen für ein Schulhaus; die geplante Energiezentrale verletzt das raumplanerische Ziel der haushälterischen Nutzung des Bodens nicht; die Energiezentrale ist genügend erschlossen\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: VD/BD-18.01 und VD/BD-18.02\nStelle: Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement\nInstanz: Volkswirtschaftsdepartement\nPublikationsdatum: 20.05.2020\nEntscheiddatum: 25.03.2019\n\nRekursentscheid VD; Baurecht\nFrage des anwendbaren Rechts (Planungs- und Baugesetz vom 5.7.2016\noder altes Baugesetz vom 6.6.1972); es verstösst nicht gegen das\nKoordinationsgebot, wenn getrennten Baugesuche für Teilabbruch/\nErweiterung der Kantonsschule und für die zugehörige Energiezentrale\neingereicht werden; die Lärmbelastung aus den Anlieferungen ist eine\ngeringfügige Störung im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und\ndie Lichtimmissionen liegen immissionsmässig im Bagatellbereich; das\nanwendbare kommunale Baureglement enthält keine Pflicht zur Erstellung\nvon Parkplätzen für ein Schulhaus; die geplante Energiezentrale verletzt das\nraumplanerische Ziel der haushälterischen Nutzung des Bodens nicht; die\nEnergiezentrale ist genügend erschlossen\n\nDas Verwaltungsgericht hat am 11. Februar 2020 die Beschwerden gegen diesen\nRekursentscheid mit Urteil B 2019/77 und B 2019/78 abgewiesen.\n\nDas Urteil des Verwaltungsgericht ist im Zeitpunkt der vorliegenden Publikation noch\nnicht rechtskräftig, da es beim Bundesgericht angefochten wurde.\n\nvgl. zu diesem Rekursverfahren auch den Zwischenentscheid vom 26. März 2018,\nunter gleicher Fallnummer\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/36\nKanton St.Gallen\nVolkswirtschaftsdepartement\n\nVD/BD-18.01 und VD/BD-18.02\n\nEntscheid vom 25. März 2019\n\nRekurrent A.___\nvertreten durch RA B.___\n\ngegen\n\nVorinstanz 1. Gemeinderat Z.___\n\nRekursgegner 2. Baudepartement des Kantons St.Gallen\n\nBetreff Einspracheentscheid und Baubewilligung Nr. 2015-44 vom 18. Januar 2018 betreffend Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule Z.___\nEinspracheentscheid und Baubewilligung Nr. 2016-29 vom 18. Januar 2018 betreffend Neubau Energiezentrale und Versetzen Velounterstände\nSachverhalt\n\nA. Das Baudepartement des Kantons St.Gallen reichte am 13. Juli\n2015 bei der Gemeinde Z.___ das Baugesuch für einen Teilabbruch und die\nanschliessende Erweiterung der Kantonsschule Z.___ auf dem Grundstück Nr.\n001 ein. Aus dem Baugesuch und den zugehörigen Unterlagen ging hervor,\ndass die Kantonsschule an eine Fernheizung angeschlossen werden sollte und\nkeine eigene Wärmeerzeugungsanlage vorgesehen war.\n\nGegen das Baugesuch wurden während der Auflagefrist insgesamt 17 Einsprachen erhoben, wovon sieben Einsprachen im Verlauf des Verfahrens vollumfänglich zurückgezogen wurden.\n\nB. Am 15. Juni 2016 reichte das Baudepartement bei der Gemeinde\nZ.___ zudem ein Baugesuch für den Neubau einer Energiezentrale und das\nVersetzen von bestehenden Velounterständen ein. Betroffen waren die Grundstücke Nr. 002 und 003. Grund für das zweite Baugesuch war, dass der geplante Energieverbund Z.___ - Y.___, welcher die Energie bzw. Wärme für die\nFernheizung der Kantonsschule geliefert hätte, nicht realisiert werden konnte.\n\nDie neu beantragte Energiezentrale umfasst gemäss Baugesuch eine Holzschnitzelheizung mit 500kW Wärmeleistung, eine Gasfeuerung mit 200kW\nWärmeleistung und einen Holzschnitzelsilo. Mit der Energiezentrale soll nicht\nnur die Kantonsschule, sondern auch die benachbarte Vierfach-Sporthalle der\nRegionalen Sportanlage D.___ beheizt werden, die schon bisher mittels Fernleitung an die bestehende Öl-/Gasheizung der Kantonsschule angeschlossen\nwar. Aus ästhetischen Gründen soll zudem eine bestehende Trafostation in den\nneuen Baukörper integriert werden.\n\nGegen das Baugesuch für die Energiezentrale wurden 20 Einsprachen erhoben, wovon im Verlauf des Verfahrens 15 Einsprachen wieder vollständig zurückgezogen worden sind.\n\nC. Der Gemeinderat Z.___ entschied am 18. Januar 2018 über die\nverbleibenden Einsprachen und erteilte die beantragten Baubewilligungen in\nForm zweier Gesamtverfügungen, die auch die Bewilligungen und Auflagen der\nbetroffenen kantonalen Ämter enthielt. Die öffentlich-rechtlichen Einsprachen\nvon A.___, dem Eigentümer der westlich ans Baugrundstück angrenzenden\nParzelle Nr. 004, gegen die beiden Baugesuche wurden vollständig abgewiesen.\n\nD. Gegen die Einspracheentscheide bzw. Baubewilligungen erhob\nA.___, vertreten durch RA B.___, mit zwei Eingaben vom 29. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement und beantragte, es seien die Baubewilligung Nr.\n\n"}