1. Die Rekursvoraussetzungen sind sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit und Rekursberechtigung, als auch in Bezug auf die Form- und Fristerfordernisse erfüllt (Art. 43bis ff. VRP). Auf den Rekurs ist einzutreten. 2. Laut Ziff. 1 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung erfolgte die Meldung der Rekurrentin vom 23. März 2016 (Einsatz von B.___ zwecks Durchführung einer Schulung bei der C.___SA in X.___ für die Zeit vom 30. und 31. März sowie 4. bis 6. April 2016) verspätet.