Seite 4/8 I. Am 2. August 2016 stellte das Volkswirtschaftsdepartement der Rekurrentin die Vernehmlassung der Vorinstanz zu und forderte die Rekurrentin gestützt auf Art. 96 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) gleichzeitig auf, einen Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.– zu leisten. Die Rekurrentin leistete den Kostenvorschuss – allerdings in Euro – rechtzeitig; sie überwies den Betrag von Fr. 984.29 (Umrechnung gemäss aktuellem Tageskurs). Erwägungen