– Ein wichtiges Kriterium zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Folgearbeiten sei, dass die Arbeiten am gleichen Projekt erfolgten. Die Rekurrentin führe in der Schweiz an diversen Örtlichkeiten und bei verschiedenen Unternehmen Schulungen durch. Jeder Schulungseinsatz werde über die D.___AG neu beauftragt. Schulungseinsätze bei verschiedenen Unternehmen seien jeweils als neues Projekt zu betrachten. Nach Praxis des AWA-SG würden als Folgearbeiten Arbeiten anerkannt, die innerhalb von drei Monaten lägen und am gleichen Einsatzort stattfänden.