Auf S. 6 f. des «Benutzerhandbuchs» würden die Notfallregelung bzw. die Ausnahmen der Einhaltung der 8-tägigen Meldefrist geregelt. Auf S. 7 (Abs. 2) des «Benutzerhandbuchs» seien Fälle aufgeführt, für die eine neue Meldung erstellt werden müsse. Danach sei für die Wiederaufnahme der Arbeiten nach erfolgter Unterbrechung sowie für Folgearbeiten (Wartungsarbeiten oder Erfüllung von Gewährleistungsforderungen) am gleichen Projekt eine neue Meldung vorzunehmen. Eine solche neue Meldung habe spätestens vor Beginn des Einsatzes zu erfolgen und einen Hinweis auf die bereits erfolgte Meldung zu enthalten;