Benedikt Würth Regierungsrat Seite 4/5 Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Nichteintretensentscheid kann nach Art. 59bis VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Spisergasse 41, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Seite 5/5