E. a. Mit Einschreiben vom 18. Februar 2016 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Rekurrentin in Anwendung von Art. 96 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) auf, spätestens innert 14 Tagen ab erfolgter Zustellung des in Frage stehenden Einschreibens (Zustellung erfolgte am 4. März 2016) einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- zu überweisen. Am 15. März 2016 leistete die Rekurrentin einen Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 983.60.