B. Am 27. August 2015 wurden C.___ und D.___ am Grenzwachtposten Rheintal Nord, St.Margrethen, angehalten und befragt. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei C.___ und D.___ um Arbeitnehmende der A.___GmbH, Z.___ in Österreich, handelte, welche an der E.___strasse in der Politischen Gemeinde Y.___ (SG) zwecks Fenstermontage tätig waren. Laut Aussage der beiden Arbeitnehmenden sollte der in Frage stehende Einsatz vom 27. August bis Mitte September 2015 dauern. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lag für diesen Einsatz keine Meldung vor.