Die Rekurrentin schliesst für die medizinischen und die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit ihren Mitarbeiterinnen Rahmenarbeitsverträge ab, mit denen u.a. die unterschiedlichen Stundenlöhne für Spitexeinsätze und Einsätze als Haushalthilfe sowie die Entlöhnung für die Präsenzzeit während Nachtwachen vereinbart werden (act. 14/1). Vor einem konkreten Einsatz bei einem Kunden unterzeichnen die Rekurrentin und die betreffende Mitarbeiterin zusätzlich eine Einsatzbestätigung, mit der auch die Einsatzart festgehalten wird, z.B. Grund- und Körperpflege, Betreuung, Augentropfen geben oder Haushalthilfe (act. 14/3).