- Gemäss Merkblatt des SECO vom 16. Januar 2013 (act. 2) wäre es mit der Menschenwürde der betreuten Personen nicht zu vereinbaren, wenn in einem solchen Seite 8/18 Betreuungsverhältnis die Dienstleistungen und Verrichtungen im Voraus bis ins letzte Detail festgelegt würden, so dass die betreute Person diese dann quasi als willenloses Geschöpf über sich ergehen lassen müsse.