- Die Betreuungsaufgaben seien zwar auf den Erfassungsblättern aufgelistet. Es bestünden somit allerdings noch keine genauen Leistungsinhalte. Die Arbeitstätigkeiten müssten vielmehr im Alltag noch konkretisiert werden. Es müssten weitergehende Anordnungen über die Ausführung der Arbeiten und das Verhalten der Hilfskraft im Haushalt gemacht werden.