N. Mit Eingabe vom 4. Juni 2015 duplizierte das AWA was folgt: - Die entliehenen Arbeitnehmerinnen würden zur Betreuung und zur Haushalthilfe eingesetzt. Es sei eine vollständige Eingliederung in den Haushalt mit einer 24 Stunden Betreuung (Nachtwache) vorgesehen. Dabei seien die Pflegerinnen persönlich, organisatorisch und zeitlich in die Hausgemeinschaft eingegliedert.