J. Am 13. März 2015 erhob die die A.___AG, vertreten durch ihre/n Verwaltungsratspräsident/in D.___, gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Zur Begründung wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: - Die Bewilligungspflicht werde nicht auf die öffentliche Spitex angewendet und stelle für die A.___AG insofern eine Ungleichbehandlung dar.