- Ein Vergleich des Stundenlohns der Mitarbeitenden mit dem Tarif, der den Kunden verrechnet werde, zeige, dass die A.___AG gewinnorientiert arbeite. Seite 4/18 - Die Erfassungsblätter über die durchzuführenden Betreuungsaufgaben seien nicht so abgefasst, dass die Kunden keine Mitsprache bzw. kein Weisungsrecht hätten. Im Gegenteil sei dies zum Teil sogar ausdrücklich vorgesehen.