- Bezüglich Rechtsprechung werde auf die Bundesgerichtsurteile vom 11. Februar 2013 (2c_356/2012) und vom 26. November 2014 (2c_543/2014) verwiesen. Gemäss Merkblatt des SECO vom 16. Januar 2013 stellten Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienstleistungen, die eine betreuende Person als Arbeitnehmerin des Betreuungsbetriebes im Haushalt der zu betreuenden Person erbringe, Personalverleih dar. Bereits seit Mitte der 1990er Jahre seien Betriebe, die an Privathaushalte Personen für die Betreuung von Betagten, Verletzten oder Kranken zur Verfügung stellten, der Bewilligungspflicht zum Personalverleih unterstellt.