G. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 teilte das AWA der A.___AG mit, nach Prüfung der Dokumente sei es zum Schluss gekommen, dass die A.___AG bewilligungspflichtigen Personalverleih betreibe. Das AWA forderte die A.___AG deshalb auf, bis 30. Januar 2015 ein Gesuch für die Bewilligung zum Personalverleih einzureichen. In seiner Begründung verwies das AWA u.a. auf den Rekursentscheid des Thurgauer Departementes für Inneres und Volkswirtschaft vom 25. August 2014.