E. Aufgrund des Thurgauer Rekursentscheids gelangte das AWA zum Schluss, die Bewilligungspflicht der A.___AG sei auch in Z.___ neu zu beurteilen und forderte deshalb mit Schreiben vom 23. September 2014 die St.Galler Filiale der A.___AG auf, Musterverträge, Statuten, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Angaben zur Anzahl der abgeschlossenen Kundenverträge und zum Umsatz einzureichen. Seite 2/18 F. Mit Schreiben vom 21. November 2014 reichte die A.___AG, Z.___, dem AWA folgende Unterlagen zur Überprüfung ein: - ein Rahmenarbeitsvertrag für angelernte Mitarbeitende;