- Soweit sich die A.___AG auf den Standpunkt stellen sollte, die Zulässigkeit von Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung sei im Hinblick auf zukünftige Gesuche für weitere ausländische Spieler im vorliegenden Rekursverfahren zu klären, weil jeder Spieler eine Akklimatisierungsphase in der 2. Mannschaft benötige, ist darauf hinzuweisen, dass Ziffer 3 der Verfügung die Akklimatisierung und direkte Eingliederung von B.___ in die 1. Mannschaft offensichtlich nicht verhindert hat. Es ist daher nicht ersichtlich, weshalb bei anderen Spielern bzw. zukünftigen Gesuchen eine direkte Eingliederung in die 1. Mannschaft nicht ebenfalls möglich sein sollte.