Im Weiteren kann nicht gesagt werden, dass diese Grundsatzfrage nie rechtzeitig entschieden werden könnte, wenn ein aktuelles Rechtsschutzinteresse verlangt wird. Wie das den Parteien bekannte Rekursverfahren VD/AWA-14.17 gezeigt hat, gibt es durchaus Konstellationen, in denen rechtzeitig ein Rekursentscheid zur Grundsatzfrage ergehen kann und bei denen auch ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hätte erwirkt werden können.