Dementsprechend könnte diese Frage selbst dann nicht beantwortet werden, wenn auf den vorliegenden Rekurs eingetreten würde, da sich der Rekursentscheid in jedem Fall auf die Frage beschränken müsste, ob B.___ der vorübergehende Einsatz in der Promotion League untersagt werden darf. Im Weiteren kann nicht gesagt werden, dass diese Grundsatzfrage nie rechtzeitig entschieden werden könnte, wenn ein aktuelles Rechtsschutzinteresse verlangt wird.