Diese Grundsatzfrage bildet jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahrens, da die A.___AG keine generelle Arbeitserlaubnis für B.___ für die Promotion League beantragt hat und es diesbezüglich an der formellen Beschwer fehlt. Dementsprechend könnte diese Frage selbst dann nicht beantwortet werden, wenn auf den vorliegenden Rekurs eingetreten würde, da sich der Rekursentscheid in jedem Fall auf die Frage beschränken müsste, ob B.___ der vorübergehende Einsatz in der Promotion League untersagt werden darf.