Auch die A.___AG hätte aktuell keinen Nutzen davon, wenn Ziffer 3 der Verfügung aufgehoben würde. Sie hat B.___ als Spieler für die 1. Mannschaft engagiert, wo sie ihn aktuell einsetzen kann. Ein Interesse, B.___ aktuell in der Promotion League einsetzen zu können, ist nicht zu erkennen und wurde von der A.___AG auch nicht geltend gemacht.