Seite 6/10 der 1. Mannschaft bzw. der Super League einzusetzen, dass aber im Arbeitsvertrag ein vorübergehender Einsatz in der Promotion League zumindest implizit vorgesehen war. Unter diesen Umständen wäre es eine sehr formalistische Betrachtungsweise, anzunehmen, die Rekurrenten seien von Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung nicht formell beschwert, weil ihr Gesuch um eine Ausländerbewilligung gutgeheissen wurde. Die formelle Beschwer ist daher zu bejahen.