Dabei handelt es sich nicht um eine Standardregelung, die sich daraus erklärt, dass der Mustervertrag des Schweizerischen Fussballverbandes für alle Nicht-Amateur-Spieler vorgesehen ist, sondern um eine spezifisch mit B.___ vereinbarte, nur für die Zeit vom 10. Februar 2015 bis 14. Juni 2015 geltende Regelung. Daraus ergibt sich, dass die A.___AG einen vorübergehenden Einsatz von B.___ in der Promotion League für wahrscheinlich hielt, da sie sonst hierfür keine individuelle Regelung in den Arbeitsvertrag hätte aufnehmen müssen. Zusammenfassend ergibt sich somit, dass die A.___AG zwar grundsätzlich beabsichtigte, B.___ in